BILDUNGSPRÄMIE
Förderbedingungen

Vom Prämiengutschein profitieren alle Selbständigen und Angestellten, die mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind und deren jährlich zu versteuerndes Einkommen maximal 20.000 Euro beträgt. Bei gemeinsam Veranlagten liegt die Grenze bei 40.000 Euro. Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens werden Kinderfreibeträge berücksichtigt.

Voraussetzung für den Erhalt eines Prämiengutscheins ist der Besuch einer unserer Beratungsstellen. Derzeit befindet sich die Beratungslandschaft für die zweite Förderphase der Bildungsprämie im Aufbau. Sobald die Beratungsstellen aktiv sind, erhalten Sie hier oder unter der kostenlosen Rufnummer 0800 2623000 Informationen zu Beratungsstellen in Ihrer Nähe.

Vereinbaren Sie bei Ihrer Beratungsstelle einen Termin. Die Beraterin bzw. der Berater überprüft, ob Sie die Fördervoraussetzungen erfüllen. Gemeinsam besprechen Sie mögliche Weiterbildungsziele, suchen nach einer passenden Weiterbildungsmaßnahme und Anbietern in der Nähe. Sie erhalten dann Ihren persönlichen Prämiengutschein.

Bei einem Weiterbildungsanbieter lösen Sie Ihren Prämiengutschein für Ihre Weiterbildungsmaßnahme - etwa einen Englischkurs, einen Computer- oder Technikkurs - ein und sparen so bis zu 50 Prozent der Kosten.

Ich kläre Ihre Fragen und erledige die Förderung!